AVV

Seit 24.11.2021: 3G-Pflicht im ÖPNV - was ist zu beachten?

Das Wesentliche auf einen Blick:

Einstieg in Bus und Tram nur mit gültigem 3G-Nachweis. Schüler sind ausgenommen. FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin

Ab morgen, Mittwoch 24. November gilt im Öffentlichen Nahverkehr nicht nur weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, sondern auch die 3G-Regel. Das haben Bundestag und Bundesrat als Teil des Corona-Maßnahmen-Pakets beschossen. Alle Fahrgäste, die in Busse oder Straßenbahnen sowie in Züge des Regional- und Fernverkehrs einsteigen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Entsprechende Nachweise müssen bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Ab 24. November sind alle Fahrgäste gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine überstandene Corona-Infektion oder ein negatives Testergebnis mit sich führen. Zugelassen sind gemäß aktueller Verordnung nur die offiziell gültigen Nachweise des Impf- oder Genesenen-Status sowie Schnelltests, die nicht älter sind als 24 Stunden durch offizielle Teststellen oder im Rahmen der betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes mit geschultem Personal durch Arbeitgeber. Selbsttests ohne Nachweis sind nicht gültig. Die Nachweise werden stichprobenartig geprüft. Die swa und der AVV stehen im engen Austausch mit Polizei und Ordnungsbehörden, um das Vorgehen abzustimmen.

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Sie gelten gemäß Verordnung aufgrund der regelmäßigen Tests in den Schulen grundsätzlich als getestet. Von Schülern werden daher keine Impf- oder Testnachweise eingefordert. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Überprüfung in den Schulverkehrs-Zeiten erfolgt und die Jugendlichen offenkundig eine Schultasche mit sich führen. Sollten Zweifel am Schülerstatus vorliegen, muss der Schülerausweises vorgezeigt werden.

Kann kein gültiger 3G-Nachweis vorgezeigt werden, wird der Fahrgast des Fahrzeugs verwiesen und muss mit einem Ordnungsgeld rechnen.

Weiterhin muss in Bussen und Straßenbahnen eine FFP2-Maske getragen werden.

Wichtige Tipps und die neuesten Entwicklungen zu Corona im ÖPNV finden sich stets aktuell auf www.avv-augsburg.de/corona.