AVV
Blick über die Dächer von Augsburg vom Rathaus Richtung St. Ulrich

Das Deutschlandticket: Regional bestellen, bundesweit fahren!

Stand November 2024

Mit dem Deutschlandticket fahren Sie derzeit für monatlich 49 Euro bundesweit in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Reiseverkehrs. Nach Beschluss der Verkehrministerkonferenz erhöht sich der Preis ab 01.01.2025 auf monatlich 58 Euro.

Beim AVV können Sie Ihr Ticket verbindlich hier online bestellen.  Ihr Deutschlandticket wird anschließend über die meinAVV-App auf dem Smartphone ausgespielt.

Für AVV-Kunden, die kein Handyticket nutzen können, bietet die swa eine Chipkarte an. Bestellformulare hierfür können Kunden im swa-Kundencenter erhalten. Diese müssen ausgefüllt bis zum 20. des Vormonats bei der swa vorliegen, um die Chipkarte rechtzeitig zum Monatsbeginn zu bekommen.

Das Ticket kann im öffentlichen Personennah- und Schienenregionalverkehr in ganz Deutschland genutzt werden. Es handelt sich um ein Abo, das sich automatisch verlängert, aber monatlich unter Einhaltung einer Frist zum 10. Eines Monats für den Folgemonat gekündigt werden kann.

Die Deutschlandtickets auf dem Handy werden ca. 10 Tage vor Monatsende in der App angezeigt.

Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandticket

Das neue Deutschlandticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Deutschlands, auch in der 2. Klasse in allen Regionalzügen.
Es ist

  • nutzbar ab 1. Mai 2023
  • ein digitales Abonnement
  • immer für einen Kalendermonat gültig
  • monatlich kündbar bis zum Zehnten eines Monats zum jeweiligen Monatsende
  • nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Kinder unter 6 Jahren sind natürlich weiterhin kostenlos unterwegs.
  • Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten unsere tariflichen Regelungen
  • Papiertickets sind für eine Übergangszeit bis Ende 2023 verfügbar. Für die Bestellung ist eine eMail-Adresse notwendig.

Sie wollen das Deutschlandticket bestellen?

Hier direkt online regional bestellen!

www.avv-deutschlandticket.de

Bitte beachten Sie, dass im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund verschiedene Dienstleister Abonnements ausstellen. Vergewissern Sie sich vor dem Wechsel zum Deutschlandticket, wer Ihr bereits bestehendes Abo ausgestellt hat. Das ist auf Ihrer Kundenkarte anhand des Logos des ausstellenden Unternehmens ersichtlich

Sie wollen Ihr Deutschlandticket wieder kündigen?

HIer geht es zum Kündigungsformular des beim AVV erworbenen Deutschlandtickets

Deutschlandticket kündigen

Eine Kündigung ist derzeit bis zum 10. des Monats zum Monatsende möglich.

Sie sind swa-Abo-Kunde und wollen ins Deutschlandticket wechseln?

Alle Infos hierzu finden Sie unter Deutschlandticket | swa (sw-augsburg.de)
Bitte beachten Sie: Bei Klick auf den Link leiten wir Sie direkt zur swa-Website weiter!


Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende

Der Freistaat Bayern bietet mit dem Ermäßigungsticket ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende als monatlich kündbares Abo. Das Ticket kann als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden. Nach Beschluss der Verkehrsministerkonferenz liegt der Preis bis zum 31.12.2024 bei 29 Euro monatlich, ab 01.01.2025 bei 38 Euro monatlich.

Für Auszubildende und Studierende ist das Ticket seit Herbst 2023 als Aufpreisticket erhältlich. 

Bitte beachten: Bestellung unter Anrechnung des Semestertickets (CampusCard) ausschließlich über die swa!

Auszug aus den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket

 Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket

1. Grundsatz

Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt ab dem 1. Mai 2023. Der Anerkennung im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund wird zugestimmt, sofern und solange der vollständige Ausgleich der dadurch entstehenden Mindereinnahmen durch den Bund und/oder den Freistaat Bayern sichergestellt ist.

Die hier festgelegten Tarifbestimmungen gelten für das Deutschlandticket und sind von allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen des SPNV und des ÖPNV in Deutschland verbindlich anzuwenden. Diese Tarifbestimmungen ergänzen die bestehenden Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde, der Landestarife und des Deutschlandtarifs sowie die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen des SPNV und der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.

Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens.

 

2. Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich

Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Straßenbahnen und Omnibussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennahverkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind.

Das Deutschlandticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z.B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets für den Schienenverkehr bekanntgegeben.

Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird in Form einer Chipkarte und als Handyticket ausgegeben. Das Deutschlandticket kann von den Vertrag haltenden Unternehmen, die das Deutschlandticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen, vorläufig bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023 als digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) ausgegeben werden. Ein als Papierticket ausgegebenes Deutschlandticket gilt für maximal einen Kalendermonat. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Das Deutschlandticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren.

Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich.

Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

 

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Deutschlandticket kann an den von den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen für Abonnement-Produkte eingerichteten Verkaufsstellen bzw. über deren Vertriebskanäle erworben werden.

Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.

Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten werden.

 

4. Beförderungsentgelt

Der Preis für das Deutschlandticket im Abonnement beträgt bis 31.12.2024 monatlich 49,00 Euro, zum um 01.01.2025 erhöht sich der Preis auf 58,00 Euro monatlich.

Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z. B. On-demand-Verkehr, Anruf-Sammeltaxi, Ruf-bus) sowie bei täglich verkehrenden Eisenbahnen mit besonderen Betriebsformen (z. B. Schmalspurbahnen mit Dampftraktion) kann ein Zuschlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben werden.

 

5. Jobticket

Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden.

Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.

Der Fahrpreis für das Deutschlandticket als Jobticket ist der Fahrpreis nach Abschnitt 4 abzüglich 5% Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25% des Fahrpreises gemäß Abschnitt 4 beträgt.

 

6. Fahrgastrechte

Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarif-verbund.de.

Auszug aus den Tarifbestimmungen zum bayerischen Ermäßigungsticket

1. Geltung der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets

Für das Ermäßigungsticket gelten die bundesweiten Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets in der jeweils geltenden Fassung. Dies umfasst insbesondere die monatliche Kündbarkeit und den digitalen Vertrieb.
 

2. Definition Ermäßigungsticket

Das Ermäßigungsticket als Tarifangebot für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende im Freistaat Bayern ist eine beim Erwerb rabattierte Version des Deutschlandtickets. Das Ermäßigungsticket ist um 20 Euro gegenüber dem regulären Deutschlandticket reduziert.
 

3. Berechtigtenkreis

3.1 Folgende Gruppen sind zum Erwerb des Ermäßigungstickets berechtigt:
a) Auszubildende (zur Definition siehe 3.2),
b) Studierende (zur Definition siehe 3.3),
c) Freiwilligendienstleistende (zur Definition siehe 3.4).
 

3.2.  Als Auszubildende werden definiert:

  • Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag nach § 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und vergleichbare Fälle. Dies umfasst Menschen mit Behinderung und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren. Den Auszubildenden mit Vertrag nach § 10 Abs. 1 BBiG sind vergleichbar die Teilnehmenden an Vorschaltmaßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Jugendwerkstätten in Vorbereitung auf eine Ausbildung.
  • Schülerinnen und Schüler an einer Berufsschule/-fachschule gemäß Art. 11, 13 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Dem vergleichbar sind Schülerinnen und Schüler am Lehrgang geprüfte agrartechnische Assistentinnen und Assistenten nach der Lehrgangsordnung für staatlich geprüfte agrartechnische Assistentinnen und Assistenten.
  • Schülerinnen und Schüler des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern und des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern gemäß Art. 120 BayEUG (in Verbindung mit Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften beziehungsweise Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern).
  • Auszubildende an der Fachschule nach Art. 15 BayEUG.
  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG).

Auszubildende neuer Ausbildungsrichtungen können künftig als bezugsberechtigte Auszubildende anerkannt werden, soweit diese mit den oben genannten Personengruppen vergleichbar sind.

Für die örtliche Berechtigung muss der gemeldete Hauptwohnsitz oder der Schulort in Bayern liegen.
 

3.3  Als Studierende werden definiert:

  • Studierende an Hochschulen nach Art. 1 Abs. 2 und 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
  • Studierende einer sonstigen Einrichtung im Sinne von Art. 112 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BayHIG
  • Studierende an der Fachakademie nach Art. 17 BayEUG
  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LlbG und vergleichbare Studierende, welche die Qualifikation für eine Fachlaufbahn außerhalb eines Beamtenverhältnisses erwerben (zum Beispiel Studierende im Sinne des Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst).

Studierende neuer Einrichtungen können künftig als bezugsberechtigte Studierende anerkannt werden, soweit diese mit den oben genannten Personengruppen vergleichbar sind.

Maßgeblich für den Erwerb ist der Studienort in Bayern.

Verkehrsunternehmen können auch Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bayern an den am gemeinsamen Semesterticket beteiligten Hochschulen den Erwerb des Ermäßigungstickets ermöglichen, wenn alle der im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Studienort des Studierenden liegt nicht in Bayern, aber innerhalb Deutschlands in einem bundesländerübergreifenden lokalen Verkehrsverbund mit einem gemeinsamen Semesterticket für die bayerischen und außerbayerischen Hochschulen.
  • Der Verkehrsverbund umfasst auch bayerische Kommunen.
  • Im Bundesland des Studienortes gibt es für den Studierenden kein Angebot für ein ermäßigtes Deutschlandticket für Studierende.
     

3.4 Als Freiwilligendienstleistende gelten:

  • Bundesfreiwilligendienstleistende nach § 2 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
    und
  • Freiwilligendienstleistende nach § 2 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges soziales Jahr/Freiwilliges ökologisches Jahr, etc.)

mit gemeldetem Hauptwohnsitz oder Dienstort in Bayern.
 

4. Startzeitpunkt

Das Ermäßigungsticket für Studierende wird ab dem studienortbezogenen Wintersemester 2023/24 eingeführt, für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ab 1. September 2023.