• Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) gilt bis einschließlich 30. September 2022.
• Der Maskenstandard für die nach der 16. BayIfSMV angeordneten Maskenpflicht wird für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken heruntergestuft. Damit ist zur Erfüllung der Maskenpflicht in allen von der Verordnung erfassten Bereichen nur noch mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
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