AVV

Ab Montag, 18. Januar 2021: Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV

Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder

Gemäß des Beschlusses des Bayerischen Kabinetts am Dienstag, 12. Januar 2021, gilt ab Montag, 18. Januar 2021, eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr.

Um die hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen zu senken und die Verbreitung der infektiöseren Mutation des Coronavirus zu verhindern, beschloss die bayerische Staatsregierung am Dienstag, 12. Januar 2021, eine FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab Montag, 18. Januar 2021 für Personen ab 15 Jahren. Erlaubt sind Masken der Schutzklasse FFP2 oder vergleichbarer Schutzklassen wie KN95. Die Pflicht gilt neu für den Nahverkehr und den Einzelhandel sowie weiterhin für Alten- und Pflegeheime. In der ersten Woche der FFP2-Maskenpflicht sollen laut Staatsregierung keine Bußgelder, sondern lediglich Verwarnungen ausgesprochen werden.

Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre gilt statt der FFP2-Maskenpflicht weiterhin die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannten „Community-Masken“. Kinder bis 6 Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit.

Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind müssen diese Befreiung dem Fahrer beim Einstieg durch ein geeignetes ärztliches Dokument vorweisen.

Weitere Informationen folgen zeitnah.

Über alle Auswirkungen des Corona-Virus auf den ÖPNV informiert der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) die Fahrgäste stets aktuell auf seiner Website unter www.avv-augsburg.de/corona.

Aktuelle Fahrplanauskünfte finden die Fahrgäste im Internet unter www.avv-augsburg.de, persönliche Auskunft gibt das AVV-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof (Bohus Center). Mobile Fahrplanauskunft mit dem Handy unter mobil.avv-augsburg.de oder mit der App AVV.mobil.