AVV

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und Bahnen

Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) weist seine Fahrgäste darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Nahverkehr und an Haltestellen weiterhin besteht.

Die von der Bayerischen Landesregierung beschlossene Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt in allen Bussen und Bahnen des AVV sowie in den dazugehörigen Einrichtungen, wie z. B. überdachten Haltestellen und Bahnhöfen. „Wir begrüßen die Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die  für alle unsere Fahrgäste den Schutz vor einer Ansteckung erhöht und die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus eindämmt“, sagt AVV-Geschäftsführer Andreas Mayr.

Bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNV haben Personen ab dem Alter von sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind. Hierzu können auch Behelfsmasken oder Tücher und Schals verwendet werden.

Trotz Maskenpflicht weiterhin Hygieneregeln einhalten

Das Coronavirus verbreitet sich hauptsächlich über die sogenannte Tröpfcheninfektion: Infizierte Personen können die Viren beim Niesen oder Husten ausstoßen. Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung kann die Menge und Reichweite der Viren in den Verkehrsmitteln des ÖPNV verringert werden. Der AVV bittet seine Fahrgäste aber, weiterhin auch alle anderen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. „Auch wenn Sie nun eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – bitte halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrgästen“, appeliert Mayr. „Auch die Beachtung der bekannten Hygienevorschriften bleibt weiter sehr wichtig.“

Aktuelle Informationen und die Chronologie über Maßnahmen und Einschränkungen finden Sie unter
www.avv-augsburg.de/corona