Stickstoffdioxid-Grenzwerte werden in Augsburg noch vereinzelt überschritten
Anlass der aktuellen Debatte sind die gesetzlich geregelten Grenzwerte für Stickstoffdioxid. Seit 2010 liegen sie bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Wenn die Grenzwerte überschritten werden, nimmt das Gesetz die Behörden in die Pflicht. Sie müssen einen Luftreinhalteplan aufstellen mit konkreten Maßnahmen, die wieder zur Einhaltung der Grenzwerte führen. Für die Stadt Augsburg gibt es einen solchen Luftreinhalteplan seit 2004. Trotz zahlreicher Maßnahmen wurden die immer strengeren Grenzwerte für Feinstaub und für Stickstoffdioxid in den vergangenen Jahren nicht immer an allen Messpunkten der Stadt eingehalten. Beim Feinstaub treten praktisch keine Grenzwertüberschreitungen mehr auf. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird aber vereinzelt noch leicht überschritten, wie die Ergebnisse der Luftmessstation an der Augsburger Karlstraße zeigen.