AVV

Campus Card

Für Studierende der Uni und Hochschule Augsburg

Als ordentlich Studierende der Uni oder Hochschule Augsburg (Ausnahme Gaststudenten o. Schwerbehinderte) habe Sie im Innenraum (Zonen 10-20) freie Fahrt. Ihre validierte Campus Card gilt zusammen mit einem Lichtbildausweis für beliebig viele Fahrten in allen regionalen Verkehrsmittel innerhalb der Zonen 10-20 als Fahrausweis. Sollten Sie regelmäßig über die Zonen 10-20 weiterfahren (z.B. weil Ihr Wohnort außerhalb liegt), sind Sie für die fehlenden Zonen für die Kundenkarte im Ausbildungsverkehr mit selbstständigem Kauf von Schülerwochen-/-monatskarten berechtigt. Für einzelne Weiterfahrten benötigen Sie für die fehlenden Zonen einen extra Fahrschein (Einzelfahrschein/Streifenkarte).

Preise

Geltungsbereich Preis
Innenraum
Zonen 10-20
Der Fahrpreis pro Semester wird vom
Studentenwerk Augsburg
über den Studentenwerksbeitrag erhoben.

 

Geltungsbereich

Beliebig viele Fahrten im Innenraum (Zonen 10-20)

Geltungsdauer

Rund um die Uhr (auch in den Nachtbussen) für ein Semester

Übertragbarkeit

keine

Mitnahmemöglichkeiten

keine

Besonderheiten

Die Campus Card gilt nur zusammen mit einem amtl. Lichtbildausweis und muss für das aktuelle Semester validiert sein

Online Verfügbarkeit in der App meinAVV

Nein

Auszug aus den Tarifbestimmungen

7.8.3 Semester-Ticket

(1) Berechtigte
Alle ordentlich Studierenden der Universität Augsburg und der Fachhochschule Augsburg, mit Ausnahme von Gaststudierenden und Schwerbehinderten.

(2) Sicherung gegen Missbrauch
Als Fahrausweis gilt der Studentenausweis zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die Fahrtberechtigung ist im Studentenausweis aufgedruckt. Der Studentenausweis lautet auf die Person des Inhabers und ist nicht übertragbar. Er ist nur gültig, wenn er vom Inhaber unauslöschlich unterschrieben ist. Die Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Wiederholen der Unterschrift nachzuweisen.

(3) Geltungsdauer
Das Semester-Ticket gilt für jeweils ein Semester.

  • 1. Universität Augsburg:
    Als Semesterzeiten gelten für das Sommersemester der Zeitraum vom 1. April bis 30. September eines Jahres und für das Wintersemester der Zeitraum vom 1. Oktober des einen bis zum 31. März des folgenden Jahres.
  • 2. Fachhochschule Augsburg:
    Als Semesterzeiten gelten für das Sommersemester der Zeitraum vom 15. März bis 30. Septem-ber eines Jahres und für das Wintersemester der Zeitraum vom 1. Oktober des einen bis zum 14. März des folgenden Jahres.

(4) Örtlicher Geltungsbereich
Der Studentenausweis berechtigt während der jeweiligen Geltungsdauer im Innenraum (Zonen 10 und 20) zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen. Der Übergang in die 1. Klasse in Nahverkehrszügen ist nicht gestattet.

(5) Ausgabe der Fahrausweise
Der Studentenausweis wird von der Universität und der Fachhochschule ausgegeben. Der Fahrpreis pro Semester wird vom Studentenwerk Augsburg über den Studentenwerksbeitrag erhoben.