AVV

Fahrrad-Tagesticket

Nehmen Sie Ihr Rad in bestimmten Verkehrsmitteln mit

Das Fahrrad-Tagesticket gilt am aufgedrucken Tag für den AVV-Verbundraum (Zonen 10-98). Die Fahrradmitnahme ist in den verschiedenen Verkehrsmitteln unterschiedlich geregelt (siehe unten). Die Fahrkarte können Sie auch über die AVV.mobil App als Handy-Ticket erwerben und entspricht einem Einzelfahrschein Kind Preisstufe 2.

Geltungsbereich

Beliebig viele Fahrten im Verbundraum (Zonen 10-98)

Geltungsdauer

Am aufgedruckten Geltungstag

Übertragbarkeit

Bis zum Fahrtantritt übertragbar

Mitnahmemöglichkeiten

Keine

Besonderheiten

In den verschiedenen Verkehrsmitteln ist eine eigenständige Fahrradmitnahme geregelt

Online Verfügbarkeit in der App meinAVV

Ja, als Handy-Ticket zum regulären Preis verfügbar

Preis

GeltungsbereichPreis
Verbundraum (Zonen 10-98)2,20 € (Tarifstand 01.01.2024 und 01.01.2025)
( entspricht Einzelticket Kind Preisstufe 2)

Mitnahme in den Verkehrsmitteln

Regionalzüge DB/BRB/Arverio: In den Zügen des Nahverkehrs können Sie Ihr Fahrrad den ganzen Tag mitnehmen.

Tram + Stadtbusse (swa Bus & Tram): Eingeschränkt ist die Fahrradmitnahme auch bei den Bussen und Straßenbahnen der swa möglich. Zu welchen Zeiten und Bedingungen die Fahrräder mitgenommen werden können erfahren Sie hier.

AVV-Regionalbusse: Leider keine Fahrradmitnahme möglich!

Auszug aus den Tarifbestimmungen

Mitnahme von Sachen (§ 11 Abs. 2)

Für die Mitnahme von Sachen (Fahrrädern etc.) in den Zügen des Nahverkehrs gelten die BB DB bzw. der BRB-Tarif.
Es ist das im Gemeinschaftstarif festgesetzte Beförderungsentgelt zu entrichten.
Die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen und Straßenbahnen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur in speziell gekennzeichneten Fahrzeugen der AVG zugelassen – Mo bis Fr von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ab 18.30 Uhr sowie ganztägig an Sa, So und Feiertagen. Die Fahrradmitnahme ist bei der AVG nur an den mit einem Piktogramm gekennzeichneten Türen möglich. Im Fahrzeug müssen die Fahrräder mit den dort angebrachten Laschen befestigt werden. Dabei hat der Fahrgast sicher zu stellen, dass auch unter Einwirkung der fahrdynamischen Kräfte sich das Fahrrad in der Fixierung nicht bewegen kann und sich nicht löst. Der Fahrgast mit Fahrrad hat dafür zu sorgen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Er haftet für Schäden, die durch ein mitgeführtes Fahrrad verursacht werden.
Die Fahrradmitnahme gilt grundsätzlich für „normale“ Fahrräder, nicht jedoch für Tandems, Fahrradanhänger, Drei-, Liege- oder Lieferräder. Wird der für die Fahrradmitnahme vorgesehene Platz für die Beförderung von Fahrgästen, insbesondere von Kindern in Kinderwägen, Personen mit Rollatoren und Rollstuhlfahrern benötigt, hat der Fahrgast mit Fahrrad das Fahrzeug gegebenenfalls umgehend zu verlassen. Wenn ein Fahrzeug gut besetzt ist, kann das Fahrrad nicht mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme auf den Eventlinien (z.B. Stadion- oder Messelinie) ist nicht gestattet.

7.11 Beförderungsentgelte für Hunde, Fahrräder und Sachen

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2. Für die Mitnahme von Fahrrädern mit mehr als 20 Zoll Reifengröße in den Zügen des Nahverkehrs und in den Verkehrsmitteln der AVG ist als Fahrausweis eine Fahrrad-Tagesticket oder eine Zusatzkarte Einzelticket Kind der Preisstufe 2 zu bezahlen.
Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße gelten als Gepäck und können kostenfrei mitgenommen werden.