AVV

Mobil-Abo

Rund um die Uhr günstig unterwegs

Mit dem Mobil-Abo stehen Ihnen die AVV-Verkehrsmittel rund um die Uhr in Ihrem Geltungsbereich zur Verfügung. Sie können das Mobil Abo für Ihren Geltungsbereich online oder über den Bestellschein (PDF) bestellen und erhalten die Jahresfahrkarte per Post.

Geltungsbereich

Beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich

Geltungsdauer

Rund um die Uhr

Übertragbarkeit

keine

Mitnahmemöglichkeiten

keine

Besonderheiten

Jahresvertrag mit mtl. Kontoabbuchung, Bestellung immer zum nächsten Monatsersten mgl.

Online Verfügbarkeit in der App meinAVV

Nein

Preise ab 01.01.2024

Geltungsbereich Preis (mtl. Abbuchung)
1 Zone (nach Wahl) 52,00 €
Innenraum (Zonen 10 - 20) 72,05 €
Innenraum Plus (Zonen 10 - 30) 107,70 €
Außenraum (Zonen 30 - 70) 107,70 €
Gesamtraum (Zonen 10 - 70) 130,30 €

► Abo jetzt online bestellen  

Preise ab 01.01.2025

GeltungsbereichPreis (mtl. Abbuchung)
1 Zone (nach Wahl)54,50 €
Innenraum (Zonen 10 - 20)75,40 €
Innenraum Plus (Zonen 10 - 30)112,50 €
Außenraum (Zonen 30 - 70)112,50 €
Gesamtraum (Zonen 10 - 70)135,90 €

► Abo jetzt online bestellen  

Auszug aus den Tarifbestimmungen

7.7.1 Mobil-Abo

(1) Übertragbarkeit
Das Mobil-Abo ist auf den Inhaber ausgestellt und nicht übertragbar.

(2) Sicherung gegen Missbrauch
Der Fahrausweis ist nur gültig, wenn er vom Inhaber unauslöschlich unterschrieben ist, ausgenommen bei Ausgabe als elektronisch lesbarer Fahrausweis. Vor- und Zuname müssen ausgeschrieben sein. Die Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Wiederholen der Unterschrift und/oder durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

(3) Ersatz-Abonnement
Für abhanden gekommene Fahrausweise wird gegen ein Entgelt von 15 € bzw. für abhanden gekom-mene, zerstörte oder beschädigte Fahrausweise bei Ausgabe als elektronisch lesbarer Fahrausweis gegen ein Entgelt von 15 € einmalig ein Ersatz-Fahrausweis für die restliche Geltungsdauer des ersetzten Fahrausweises ausgestellt. Abhanden gekommene Fahrausweise sind ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben.

(4) Erstattung bei Nichtausnutzung
Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit ist eine Erstattung möglich. Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest, einen Kurentlassungsschein oder die Bescheinigung eines Krankenhauses gegenüber dem ausgebenden Unternehmen nachzuweisen. Die Bescheinigung muss im Original vorgelegt werden. Erstattungsfähig sind Bescheinigungen mit jeweils mehr als 15 aufeinanderfolgenden Krankheitstagen, max. jedoch 60 Tage pro Vertragsjahr. Mehrere Kurzkrankheiten über wenige Tage, die zusammengerechnet über 15 Tage ergeben, können nicht anerkannt werden. Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/30 des gezahlten Entgelts erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 1 Monat nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim ausgebenden Unternehmen vorliegen; anderenfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen. Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung des Fahrausweises abhängig gemacht werden.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Jahres-Abos unter Punkt 7.7.5. sowie unter Punkt 7.9.

7.7.5 Allgemeine Bestimmungen für Jahres-Abonnements

[...]

(1) Allgemeines
Ein Jahres-Abo kann in Anspruch genommen werden, wenn zur Abbuchung der 12 aufeinander fol-genden Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung nach vorgeschriebenem Muster (Bestellschein) erteilt wird. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Banknachweises kann verlangt werden.

(2) Geltungsdauer
Das Jahres-Abo gilt ein Jahr. Wird das Abo nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich jeweils um 12 Monate. Je Abo können die verkaufenden Unternehmen Fahrausweise mit monatlicher, halbjährlicher oder jährlicher Geltungsdauer sowie als elektronisch lesbaren Fahrausweis ausgeben.
Der Fahrausweis berechtigt während der Geltungsdauer zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen in der(n) auf dem Fahrausweis angegebenen Zonen.

(3) Bestellung, Änderung
1. Ein Jahres-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Der Bestellschein muss bis zum 20. des Vormonats beim verkaufenden Unternehmen vorliegen. Das Abo kommt mit der Zustel-lung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. des elektronisch lesbaren Fahrausweises zustande.
2. Änderungen von Adressen und Kontoverbindungen sind sofort mitzuteilen. Änderungen der Angaben im Fahrausweis (z.B. Geltungsbereich) sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens zum 20. des Vormonats zu beantragen. Der Fahrausweis muss beim verkaufenden Unternehmen vorgelegt und ausgetauscht werden.

(4) Kündigung
1. Kündigungen sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform möglich. Wirksam wird die Kündigung nur dann, wenn der Fahrausweis innerhalb von 5 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung nachweislich an die Ausgabestelle zurückgegeben wurde.
2. Können Monatsbeträge mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt oder die Einzugsermächtigung widerrufen, kann das Abo mit sofortiger Wirkung vom verkaufenden Unternehmen gekündigt werden.
3. Bei jeder Kündigung und Änderung wird der Fahrausweis ungültig und ist bis zum 5. des Nachmonats bei der Ausgabestelle zurückzugeben. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.

(5) Fahrpreise
Der Preis des Jahres-Abo beträgt das 12-fache der Abo-Monatsbeträge. Bei Änderungen der Preise oder des Abos werden die Abo-Monatsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst.
Wird ein Abo gekündigt, so wird bei monatlicher Zahlungsweise nach Wirksamwerden der Kündigung bis zum Monatsende jeder Tag mit 1/30 des gezahlten monatlichen Entgelts erstattet.
Endet ein Abo vor Ablauf des ersten 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Preis für die Dauer der in Anspruch genommenen Monate laut Nachverrechnungstabelle bei Preisen für Abonnements nacherhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise wird im Monat der wirksamen Kündigung nach Wirksamwerden der Kündigung bis zum Monatsende der fällige Nachverrechnungspreis je Tag mit 1/30 des Monatsbetrags gemäß Nachverrechnungstabelle ermittelt und dem Fahrgast nachverrechnet. Maximal ist der Preis für ein Abovertragsjahr zu zahlen. Eine Nachverrechnung erfolgt nicht, wenn ein Abonnement länger als 12 Monate bestand.

7.9 Allgemeine Bestimmungen für Jahres-Abonnements, für Schülermonatskarten im Abonnement (Schülertickets und Schülerticket für Schulwegkostenträger) und für Schülerwochen- und -monatskarten

Ein Jahres-Abo bzw. eine Schülerwochen- oder -monatskarte kann in Anspruch genommen werden, wenn im Bestellschein die Start- und Zielhaltestelle, das Beförderungsmittel sowie ggf. die Umstiegshaltestelle angegeben werden.