Monatskarte
Beliebig viele Fahrten für einen Kalendermonat
Sie entscheiden bei der Monatskarte wie viele (=Preisstufe) und welche Zonen Sie befahren möchten. Zusätzlich müssen Sie Ihren Namen handschriftlich auf den Fahrschein eintragen. Die Gültigkeit beläuft sich immer auf einen Kalendermonat ab dem Monatsersten (1.) bis zum ersten Werktag des folgenden Monats 12 Uhr.
Geltungsbereich
Beliebig viele Fahrten in den aufgedruckten & ausgewählten Zonen
Geltungsdauer
Für den eingetragenen Kalendermonat ab dem Monatsersten bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats, ist dieser ein Samstag, gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages
Übertragbarkeit
keine
Mitnahmemöglichkeiten
keine
Besonderheiten
Nur gültig wenn Vor- & Nachname leserlich bzw. unauslöschlich eingetragen wurden
Online Verfügbarkeit in der App meinAVV
Ja, als Handy-Ticket zum regulären Preis verfügbar
Preise ab 01.01.2024
Preisstufe | Preis |
---|---|
1 | 62,80 € |
2 | 91,60 € |
3 | 121,00 € |
4 | 150,10 € |
5 | 179,20 € |
6 | 208,30 € |
7 | 237,40 € |
8 | 266,50 € |
9 | 295,60 € |
10 | 324,70 € |
11 | 353,80 € |
12 | 382,90 € |
►Zur digitalen Fahrt- und Preisauskunft
Preise ab 01.01.2025
Preisstufe | Preis |
---|---|
1 | 65,40 € |
2 | 95,70 € |
3 | 126,00 € |
4 | 156,30 € |
5 | 186,60 € |
6 | 216,90 € |
7 | 247,20 € |
8 | 277,50 € |
9 | 307,80 € |
10 | 338,10 € |
11 | 368,40 € |
12 | 398,70 € |
►Zur digitalen Fahrt- und Preisauskunft
Auszug aus den Tarifbestimmungen
7.6 Wochen- und Monatskarte
(1) Geltungsdauer
Wochen- und Monatskarten berechtigen während der Geltungsdauer zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen in den auf der Wochen- bzw. Monatskarte angegebenen Zonen. Karten mit der Preisstufe 12 sind Netzkarten für das Gesamttarifgebiet.
Wochenkarten gelten für die eingetragene Kalenderwoche bis 12.00 Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche. Der erste Tag einer Kalenderwoche ist der Montag.
Monatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats; ist dieser erste Werktag ein Samstag, gilt die Karte bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Die Wochen- bzw. Monatskarte enthält die zeitliche Gültigkeit aufgedruckt oder eingestempelt.
(2) Sicherung gegen Missbrauch
Wochen- und Monatskarten lauten auf die Person des Inhabers und sind nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn der Inhaber seinen Vor- und Zunamen deutlich unauslöschlich eingetragen hat. Die Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.