AVV

Streifenkarte

9 Streifen für den flexiblen Gebrauch

Die Streifenkarte bietet Ihnen 9 Streifen für einzelne Fahrten von A nach B in eine Richtung (ohne Rund-/Rückfahrten). Die Anzahl der befahrenen Zonen entspricht den zu entwertenden Streifen. Die Zonenringe werden auch bei mehrmaligem Befahren nur einmal gezählt. Eine Ausnahme gibt es für den Innenraum (Zone 10-20), welcher immer mit 2 Streifen berechnet wird.

Geltungsbereich

Eine Fahrt über die Anzahl der Preisstufe entsprechenden Zonen

Geltungsdauer

Ab Kauf/Entwertung bis Preisstufe 4 drei Stunden, ab Preisstufe 5 sechs Stunden gültig

Übertragbarkeit

Bis zum Fahrtantritt übertragbar

Mitnahmemöglichkeiten

Keine

Besonderheiten

Für den Innenraum (Zonen 10-20) sind immer zwei Streifen zu entwerten. Ausnahmen gibt es beim Besitz eines Abonnements o. Schülertickets der Zonen 10 oder 20 (s. Tarifauszug).
Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.

Online Verfügbarkeit in der App meinAVV

Ja, als Handy-Ticket zum günstigeren Preis verfügbar
(Erwachsene 14,00 €, Kinder 9,10 € für 9 Streifen)

Preise ab 01.01.2024

  Erwachsene
ab 15 J.
Kinder
6 - 14 J.
Preis für 9 Streifen 14,80 € 9,60 €
Preisstufe/Anzahl Streifen 1,64 €/Streifen 1,07 €/Streifen
1 1,64 € 1,07 €
2 3,29 € 2,13 €
3 4,93 € 3,20 €
4 6,58 € 4,27 €
5 8,22 € 5,33 €
6 9,87 € 6,40 €
7 11,51 € 7,47 €
8 13,16 € 8,53 €
9 14,80 € 9,60 €

►Zur digitalen Fahrt- und Preisauskunft 

Auszug aus den Tarifbestimmungen

7.4 Streifenkarte

Es werden Streifenkarten für Erwachsene und Streifenkarten für Kinder ausgegeben.
Die jeweilige Streifenkarte kann von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden.
Für jeden Fahrgast ist die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen zu entwerten, dabei gilt: Zahl der Zonen = Zahl der zu entwertenden Streifen. Abgestempelte Streifen und alle leeren Streifen mit niedrigerer Nummer gelten als entwertet. Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein.

Ausnahme im Innenraum (Zone 10 und/oder 20):
Bei Befahren des Innenraums (Zone 10 und/oder 20) mit Streifenkarten sind immer 2 Preisstufen zu berechnen, außer es wird eine Kurzstrecke genutzt. Bei Nutzung als Kurzstrecke ist nur eine Preisstufe zu berechnen und es gelten die Tarifbestimmungen zur Kurzstrecke.
Ist eine gültige Abokarte oder ein Schülerticket für die Zone 10 oder 20 vorhanden, muss nur eine Preisstufe zusätzlich mit der Streifenkarte entwertet werden. Diese Regelung gilt nicht für kostenlose Mitfahrer.

Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen.
Der Übergang in die 1. Klasse in Nahverkehrszügen ist nicht gestattet.

(1) Übertragbarkeit
Streifenkarten sind bis Fahrtantritt übertragbar.

(2) Geltungsdauer
Streifenkarten gelten ab Entwertung für eine Kurzstrecke (ein entwerteter Streifen) eine Stunde, bis Preisstufe 4 (4 entwertete Streifen) drei Stunden, ab Preisstufe 5 (5 entwertete Streifen) sechs Stunden. Die Fahrt muss mit Ablauf der Geltungsdauer beendet sein.